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Channel: Kommentare zu: Geld verdienen mit Videos
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Von: Andreas

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Ich habe mal ein Interview mit Udo Vetter (sehr bekannter Anwalt und Blogger) gesehen, in welchem er meinte, dass das Einbetten von YouTube Videos rechtlich nicht zu beanstanden sei. Sofern man den YouTube Player (keinen anderen) nutzt und man davon ausgehen kann, dass der Videouploader die Rechte an dem Video besitzt. Denn dieser hat in diesem Fall das Video explizit zum Einbetten auf anderen Seiten frei gegeben und muss auch damit rechnen, dass das geschieht.


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